Allgemeine Nutzungsbedingungen für Interessenten und software-suchende Unternehmen

Leadexpert GmbH / softwarecheck

Stand: Juni 2026

Präambel

Die Leadexpert GmbH, Richard-Strauß-Straße 5, 72336 Balingen, betreibt unter der Marke softwarecheck eine B2B-Plattform für Business-Software, IT-Lösungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Über softwarecheck können Unternehmen, Organisationen, öffentliche Stellen und beruflich handelnde Personen Informationen anfordern, Softwarelösungen vergleichen, Anfragen stellen und bei der Einordnung geeigneter Lösungsmöglichkeiten unterstützt werden.

Ziel von softwarecheck ist es, software-suchende Unternehmen bei der Orientierung im Markt, der Strukturierung ihres Bedarfs und der Kontaktaufnahme mit geeigneten Lösungspartnern zu unterstützen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Angebote der Leadexpert GmbH / softwarecheck durch Unternehmen, Organisationen, öffentliche Stellen und deren handelnde Ansprechpartner, im Folgenden „Interessent“.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Unternehmen, Organisationen, öffentliche Stellen und beruflich handelnde Personen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe des Angebots.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Interessenten gelten nicht, es sei denn, die Leadexpert GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individualvereinbarungen zwischen der Leadexpert GmbH und dem Interessenten gehen diesen Nutzungsbedingungen vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die Leadexpert GmbH / softwarecheck bietet Interessenten die Möglichkeit, Informationen zu Business-Software, IT-Lösungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen anzufordern und Anfragen zu stellen.

(2) Die Leistungen können insbesondere Software- und IT-Themen wie ERP, CRM, HRM, DMS, BI, FiBu, MES, Warenwirtschaft, Payroll, Zeitwirtschaft, Dokumentenmanagement, Produktionssoftware, Finanzsoftware, KI-Software, Workflow-Software, E-Commerce, IT-Infrastruktur oder sonstige Business-Software- und Digitalisierungsthemen betreffen.

(3) Die Leadexpert GmbH kann Anfragen entgegennehmen, einordnen, strukturieren, ergänzen, qualifizieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten oder Lösungspartner ermitteln.

(4) Die Leadexpert GmbH ist nicht Anbieter der jeweiligen Softwarelösung und nicht Vertragspartner eines späteren Vertrags zwischen Interessent und einem Softwareanbieter, Implementierungspartner, Systemhaus, Hersteller, Beratungsunternehmen oder sonstigen Lösungspartner.

(5) Die Leadexpert GmbH schuldet keine bestimmte Softwareempfehlung, keine vollständige Marktanalyse, keine rechtliche, steuerliche, technische oder betriebswirtschaftliche Beratung und keinen Projekterfolg.

(6) Die Leadexpert GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Anfrage bearbeitet, qualifiziert oder geeigneten Lösungspartnern zugeordnet wird.

§ 3 Anfrage und Angaben des Interessenten

(1) Der Interessent kann über Formulare, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Weg mit der Leadexpert GmbH / softwarecheck in Kontakt treten, Informationen anfordern oder eine Anfrage stellen.

(2) Auf der Webseite kann zunächst die Angabe einer geschäftlichen E-Mail-Adresse ausreichen. Weitere Informationen können im Rahmen der Bearbeitung, Qualifizierung oder Kommunikation ergänzt werden.

(3) Der Interessent verpflichtet sich, richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, soweit solche Angaben für die Bearbeitung seiner Anfrage erforderlich sind.

(4) Stellt eine natürliche Person eine Anfrage für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine öffentliche Stelle, versichert sie, zur Anfrage und zur Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen berechtigt zu sein.

(5) Die Leadexpert GmbH ist berechtigt, offensichtlich unzutreffende, missbräuchliche, unvollständige, nicht ernsthafte oder nicht zum Leistungsangebot passende Anfragen abzulehnen, nicht weiterzubearbeiten oder zu löschen.

§ 4 Bearbeitung und Einordnung der Anfrage

(1) Mit der Kontaktaufnahme, Eingabe einer E-Mail-Adresse, Absendung eines Formulars oder sonstigen Anfrage beauftragt der Interessent die Leadexpert GmbH / softwarecheck, seine Anfrage zu prüfen, einzuordnen und hierzu mit ihm in Kontakt zu treten.

(2) Die Leadexpert GmbH kann die Anfrage insbesondere dazu verwenden,

  • a) einen möglichen Bedarf an Business-Software oder IT-Lösungen einzuordnen;
  • b) die Anfrage fachlich zu strukturieren;
  • c) offene Fragen zu klären;
  • d) öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen zur Einordnung zu ergänzen;
  • e) geeignete Lösungsmöglichkeiten zu ermitteln;
  • f) geeignete Lösungspartner einzubeziehen, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich, gewünscht oder rechtlich zulässig ist.

(3) Zur Einordnung einer Anfrage kann die Leadexpert GmbH öffentlich zugängliche geschäftliche Quellen nutzen, insbesondere Unternehmenswebseiten, Impressen, öffentliche Register, Branchenverzeichnisse oder berufliche Unternehmensprofile.

(4) Die Leadexpert GmbH erhebt keine Daten aus nicht öffentlich zugänglichen Registern, Strafregistern oder vergleichbaren Quellen.

§ 5 Einbindung geeigneter Lösungspartner

(1) Soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich, vom Interessenten gewünscht, durch eine Einwilligung gedeckt oder auf Grundlage berechtigter Interessen rechtlich zulässig ist, kann die Leadexpert GmbH geeignete Lösungspartner einbeziehen.

(2) Lösungspartner können insbesondere Softwareanbieter, Implementierungspartner, Systemhäuser, Hersteller, Beratungsunternehmen oder sonstige Anbieter von Business-Software, IT-Lösungen oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen sein.

(3) Im Rahmen der Einbindung geeigneter Lösungspartner können die hierfür erforderlichen Kontakt-, Unternehmens- und Anfragedaten an ausgewählte Lösungspartner übermittelt werden, damit diese die Anfrage fachlich prüfen und dem Interessenten im Zusammenhang mit seinem Anliegen Informationen, Beratung oder Lösungsvorschläge bereitstellen können.

(4) Die Leadexpert GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Lösungspartner für eine Anfrage geeignet erscheinen und ob eine Einbindung erfolgt.

(5) Ein Anspruch des Interessenten auf Einbindung bestimmter Lösungspartner, eine bestimmte Anzahl von Lösungspartnern, eine bestimmte Softwarelösung, eine bestimmte Angebotsqualität oder eine vollständige Marktanalyse besteht nicht.

(6) Der Interessent kann der Leadexpert GmbH jederzeit mitteilen, dass keine weitere Bearbeitung, keine weitere Kontaktaufnahme oder keine Einbindung weiterer Lösungspartner gewünscht ist.

§ 6 Kontaktaufnahme

(1) Die Leadexpert GmbH / softwarecheck darf den Interessenten im Zusammenhang mit seiner Anfrage per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem geschäftlichen Kommunikationsweg kontaktieren.

(2) Die Kontaktaufnahme dient insbesondere dazu,

  • a) die Anfrage zu bestätigen;
  • b) offene Fragen zu klären;
  • c) einen möglichen Softwarebedarf einzuordnen;
  • d) Unternehmens- und Anfragedaten zu ergänzen;
  • e) geeignete Lösungsmöglichkeiten zu ermitteln;
  • f) den Status der Anfrage zu aktualisieren;
  • g) Rückfragen, Widersprüche oder Löschwünsche zu bearbeiten.

(3) Soweit geeignete Lösungspartner eingebunden werden, können diese den Interessenten im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage kontaktieren.

(4) Die Kontaktaufnahme durch Lösungspartner erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Lösungspartner. Der jeweilige Lösungspartner ist selbst dafür verantwortlich, die geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsregeln einzuhalten.

(5) Der Interessent kann der Leadexpert GmbH oder einem Lösungspartner jederzeit mitteilen, dass keine weitere Kontaktaufnahme gewünscht ist.

§ 7 Kostenfreiheit für Interessenten

(1) Die Nutzung der Anfrage- und Vermittlungsleistungen der Leadexpert GmbH / softwarecheck ist für Interessenten grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Die Leadexpert GmbH finanziert sich insbesondere durch Entgelte von Softwareanbietern, Implementierungspartnern, Systemhäusern, Herstellern, Beratungsunternehmen, Werbekunden, Kooperationspartnern oder sonstigen Geschäftspartnern.

(3) Aus der Kostenfreiheit für Interessenten folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung, eine bestimmte Anbieteranzahl, eine vollständige Marktanalyse, eine bestimmte Qualität von Lösungspartnern oder eine bestimmte Verfügbarkeit von Lösungspartnern.

§ 8 Kein Vertragsschluss mit Leadexpert GmbH über Softwareleistungen

(1) Verträge über Software, Lizenzen, Implementierung, Beratung, Wartung, Schulung, Hosting, Support oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Lösungspartner zustande.

(2) Die Leadexpert GmbH wird nicht Vertragspartei solcher Verträge und handelt nicht als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Bevollmächtigter des jeweiligen Lösungspartners oder Interessenten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Leadexpert GmbH haftet nicht für Angebote, Aussagen, Leistungen, Preise, Verfügbarkeit, Bonität, Vertragsdurchführung oder sonstiges Verhalten der Lösungspartner, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Keine Pflicht zur Angebotsannahme oder Zusammenarbeit

(1) Der Interessent ist nicht verpflichtet, ein Angebot eines Lösungspartners anzunehmen, einen Vertrag mit einem Lösungspartner zu schließen oder einen Lösungspartner in die weitere Auswahl einzubeziehen.

(2) Der Interessent entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang er mit einem Lösungspartner kommuniziert, Termine vereinbart, Unterlagen bereitstellt, Angebote anfordert oder Verhandlungen führt.

(3) Der Interessent wird gebeten, der Leadexpert GmbH oder dem jeweiligen Lösungspartner zeitnah mitzuteilen, wenn kein Interesse mehr besteht, das Projekt nicht weiterverfolgt wird oder keine weitere Kontaktaufnahme gewünscht ist.

§ 10 Fachinformationen und sonstige Inhalte

(1) Die Leadexpert GmbH / softwarecheck kann dem Interessenten im Zusammenhang mit seiner Anfrage projektbezogene Informationen, Anbieterhinweise, Marktinformationen, redaktionelle Fachinformationen oder sonstige sachbezogene Inhalte zu Business-Software und IT-Lösungen zur Verfügung stellen.

(2) Solche Informationen dienen der Orientierung und stellen keine verbindliche Beratung, Empfehlung, Garantie oder Zusicherung dar.

(3) Regelmäßige Newsletter oder sonstige werbliche E-Mail-Kommunikation erfolgen nur, soweit hierfür eine Einwilligung oder eine sonstige gesetzliche Grundlage besteht.

(4) Der Interessent kann dem Erhalt werblicher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen.

§ 11 Bewertungen, Rückfragen und Qualitätssicherung

(1) Die Leadexpert GmbH kann den Interessenten nach dem Stand seiner Anfrage, der Qualität eingebundener Lösungspartner, der weiteren Projektentwicklung und einem etwaigen Vertragsschluss mit einem Lösungspartner fragen.

(2) Die Beantwortung solcher Rückfragen ist freiwillig, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

(3) Die Leadexpert GmbH darf erhaltene Rückmeldungen zur Qualitätssicherung, Anbieterbewertung, Verbesserung der Vermittlungsleistung, internen Dokumentation und Weiterentwicklung des Angebots verwenden.

(4) Eine Veröffentlichung personenbezogener Bewertungen, referenzfähiger Aussagen oder namentlicher Kundenzitate erfolgt nur mit Zustimmung des Interessenten.

§ 12 Aktualisierung und Requalifizierung

(1) Die Leadexpert GmbH kann Anfragen, Unternehmensdaten und geschäftliche Kontaktdaten aktualisieren oder erneut qualifizieren, soweit dies zur Bearbeitung einer bestehenden Anfrage, zur Qualitätssicherung, zur Prüfung eines möglichen fortbestehenden oder erneuten Softwarebedarfs, zur Dokumentation oder zur Sperrlistenführung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

(2) Ältere Anfragen werden nicht ohne Aktualitätsprüfung oder Requalifizierung erneut aktiv an Lösungspartner weitergegeben.

(3) Der Interessent kann der Leadexpert GmbH jederzeit mitteilen, dass eine Anfrage nicht mehr aktuell ist, keine weitere Kontaktaufnahme gewünscht wird oder keine Weitergabe an Lösungspartner erfolgen soll.

(4) Ist eine Anfrage nicht mehr aktuell, kann die Leadexpert GmbH diese deaktivieren, archivieren, anonymisieren oder löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis-, Dokumentations-, Sperrlisten- oder berechtigten Verteidigungsinteressen entgegenstehen.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Leadexpert GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Interessenten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise für Interessenten und software-suchende Unternehmen.

(2) Die Datenschutzhinweise informieren insbesondere über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Empfänger personenbezogener Daten, Speicherdauer sowie die Rechte betroffener Personen.

(3) Reine Unternehmensdaten, die sich ausschließlich auf eine juristische Person beziehen, sind keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Personenbezogene Daten liegen insbesondere dann vor, wenn sich Informationen auf eine konkrete natürliche Person beziehen, z. B. Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion, Kommunikationsinhalt oder Formularnachweis.

(4) Der Interessent kann der Leadexpert GmbH jederzeit mitteilen, dass keine weitere Bearbeitung, keine weitere Kontaktaufnahme, keine weitere Vermittlung oder keine Einbindung weiterer Lösungspartner gewünscht ist.

(5) Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis-, Dokumentations-, Sperrlisten- und Verteidigungsinteressen bleiben unberührt.

§ 14 Pflichten des Interessenten

(1) Der Interessent verpflichtet sich, die Leistungen der Leadexpert GmbH / softwarecheck nicht missbräuchlich zu nutzen.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  • a) falsche, irreführende oder missbräuchliche Anfragen;
  • b) Anfragen ohne ernsthaften geschäftlichen Hintergrund;
  • c) Nutzung zur verdeckten Marktforschung ohne echtes Software- oder Informationsinteresse, sofern dies nicht offengelegt wird;
  • d) Nutzung zur Beschaffung vertraulicher Anbieterinformationen ohne echtes Auswahl- oder Informationsinteresse;
  • e) Übermittlung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder sonst unzulässiger Inhalte;
  • f) automatisierte Nutzung, Scraping, Crawling oder technische Angriffe auf Systeme der Leadexpert GmbH.

(3) Der Interessent stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Informationen keine Rechte Dritter verletzen und keine Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Daten oder sonstigen vertraulichen Informationen unbefugt offengelegt werden.

§ 15 Verfügbarkeit und Änderungen des Angebots

(1) Die Leadexpert GmbH bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit ihrer Webseiten, Formulare und Dienste. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.

(2) Die Leadexpert GmbH ist berechtigt, Angebote, Inhalte, Funktionen, Formulare, Kategorien und Vermittlungsprozesse jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.

(3) Ein Anspruch des Interessenten auf dauerhafte Bereitstellung bestimmter Dienste besteht nicht.

§ 16 Haftung

(1) Die Leadexpert GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie im Falle ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet die Leadexpert GmbH nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

(3) Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Interessent regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung der Leadexpert GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Leadexpert GmbH haftet nicht für Entscheidungen, Handlungen, Unterlassungen, Angebote, Leistungen, Preise, Vertragsbedingungen, Bonität, Datenschutzverstöße, Wettbewerbsverstöße oder Vertragsdurchführung von Lösungspartnern, soweit die Leadexpert GmbH diese nicht zu vertreten hat.

(6) Die Leadexpert GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der Interessent eine passende Softwarelösung findet, ein Lösungspartner Informationen oder ein Angebot bereitstellt, ein Vertrag zustande kommt oder ein Softwareprojekt erfolgreich umgesetzt wird.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Leadexpert GmbH.

§ 17 Ausschluss und Ablehnung von Anfragen

(1) Die Leadexpert GmbH ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, nicht weiterzubearbeiten oder Interessenten von der Nutzung der Dienste ganz oder teilweise auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei falschen Angaben, missbräuchlicher Nutzung, technischen Angriffen, rechtswidrigen Inhalten, Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigen erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen.

§ 18 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Die Leadexpert GmbH ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Änderungen, Änderungen des Leistungsangebots, Änderungen der Rechtsprechung oder zur Schließung von Regelungslücken.

(2) Die jeweils aktuelle Fassung wird auf den Webseiten der Leadexpert GmbH / softwarecheck bereitgestellt.

(3) Für bereits abgeschlossene Anfragen gilt die zum Zeitpunkt der Anfrage geltende Fassung, soweit nicht zwingende gesetzliche Anforderungen oder eine erneute Nutzung des Angebots eine Anwendung der aktualisierten Fassung rechtfertigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Ist der Interessent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Leadexpert GmbH.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.